E-COMMERCE-RECHT UND DATENSCHUTZRECHT
Der Einsatz der neuen Technologien hat viele Probleme zur Folge, die in der Regel nicht durch die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen umfassend und zufriedenstellend geklärt werden können. Rechtsanwalt Knop unterstützt in allen Bereichen der Informationstechnologie. Er begleitet insbesondere seine Mandanten beim rechtssicheren Aufbau von Internetpräsenzen und Online-Shops und berät bei allen Fragen des E-Commerce unter Beachtung der vielfältigen gesetzlichen Vorschriften, z.B. zum Fernabsatzhandel, Datenschutz, Jugendschutz usw.. Er führt Website-Checks durch, vertritt bei Domainstreitigkeiten sowie zur Internet- und E-Mail- Nutzung am Arbeitsplatz. Er erstellt Verträge für Internetplattformen, verfasst Nutzungsbedingungen und gestaltet Verträge bei Hosting und Providing. Außerdem berät er bei Werbemaßnahmen im Internet.
Seit dem 25.05.2018 ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) direkt anwendbar. Sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen bringt sie viele Änderungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage mit sich. Unternehmen müssen aufgrund der DSGVO viele Neuerungen im Vergleich zum bisherigen Bundesdatenschutzgesetz umsetzen. Hohe Bußgelder drohen, wenn die Umsetzung unterlassen wird oder fehlerhaft erfolgt. Rechtsanwalt Knop betreut Unternehmen und auch Privatpersonen zu sämtlichen Fragen des Datenschutzes, insbesondere zu Datenschutzerklärungen. Er berät und vertritt seine Mandanten bei Beanstandungen und Maßnahmen der Datenaufsichtsbehörden.
Rechtsanwalt Knop berät vor allem auch zu den Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten, etwa zum Arbeitsrecht. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Beschäftigten nimmt in der Praxis einen sehr großen Raum ein. Dies beginnt mit dem Bewerbungsprozess und endet mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. So berät Rechtsanwalt Knop typischerweise etwa bei der Durchführung von unternehmensinternen Ermittlungen, Videoüberwachungen oder auch der Einführung von IT-Systemen.
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