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Wir bieten Ihnen schnelle und maßgeschneiderte Lösungen in fachlich höchster Kompetenz. Gleich ob sachkundige außergerichtliche Beratung, individuelle Vertragsgestaltungen oder professionelle gerichtliche Vertretung - wir stehen Ihnen immer zuverlässig und kompetent zur Seite!

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung!

MEHR ÜBER UNS ERFAHREN

ARBEITSRECHT

Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Arbeitsrecht.

Rechtsanwalt Kohlmorgen, Rechtsanwalt Walther und Rechtsanwalt Knop sind erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht. Sie beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Fragen, z.B. bei Kündigungen, im Urlaubsrecht, Vergütungsrecht, Mutterschutz und Elternzeit. Sie halten Seminare und beraten im Bereich des Arbeitsrechts, des Betriebsverfassungsrechts und des Tarifrechts. Wir können Sie vor sämtlichen Arbeitsgerichten in Deutschland einschließlich der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts vertreten.

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Bau- und Architektenrecht

Das Architektenrecht beinhaltet die Rechte und Pflichten der Architekten, Planer und ihrer Vertragspartner. Gestaltung von Architektenverträgen, Anwendung der HOAI, Architektenhonorar, Gewährleistungsrechte, Planungsziele- und mängel, Haftung der Architekten – all dies gehört zum Architektenrecht und somit in das Aufgabengebiet des Rechtsanwalts Michael Walther, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Im Baurecht ist Rechtsanwalt Michael Walther ihr Ansprechpartner. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht steht er Ihnen bei allen Fragen des privaten Baurechts zur Seite. Durch sein Fachwissen und seine Erfahrung ist er bereits bei Problemen bei der Leistungserbringung, bei der Bauabnahme und in der Gewährleistungsphase ihr profunder Ratgeber / Partner. Er ist auch bei Vergütungsfragen und Themen der Beweissicherung (selbstständiges Beweisverfahren u.a.) behilflich. Sowohl auf Seiten der Bauherren als auch auf Seiten der ausführenden Handwerker und Unternehmer ist er vielfach tätig.

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ERBRECHT

"Sollte ich ein Testament errichten?", "Wie errichte ich ein Testament?", "Was geschieht, wenn kein Testament vorhanden ist?", "Ist das vorhandene Testament wirksam?", "Muss ich einen Erbschein beantragen?", "Habe ich einen Anspruch auf ein Erbe?" oder "Wie sieht es mit dem Pflichtteil aus?"

Dies sind immer wiederkehrende Fragen im Bereich des Erbrechts.
Rechtsanwalt Hemmer ist seit über 20 Jahren in diesem Rechtsgebiet tätig und steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Bereits bei der Errichtung von Testamenten empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung, gerade im Hinblick auf die Beachtung der rechtlichen Vorgaben und hierbei insbesondere der Formvorschriften. Im Erbfall lassen sich derartige Fehler nicht mehr beheben. Sollten Sie als Erbe übergangen oder ausgeschlossen worden sein, sind zunächst die Wirksamkeit des Testaments sowie eventuelle Pflichtteilsansprüche rechtlich zu prüfen. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Testamentsgestaltung als auch im Erbscheinsverfahren und bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche bzw. in streitigen Auseinandersetzungen.

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FAMILIENRECHT

Als Fachanwalt für Familienrecht ist Rechtsanwalt Hemmer Ihr Ansprechpartner für sämtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Trennung bzw. Scheidung. Hierzu gehören insbesondere auch die Bereiche Unterhalt, Vermögensausgleich sowie Sorge- und Umgangsrecht. Gerade beim Unterhalt müssen Sie im Falle einer Trennung schnell reagieren, da rückwirkend in der Regel kein Unterhalt verlangt werden kann. Insofern sollten Sie sich zeitnah anwaltlich beraten lassen. In einem Scheidungsverfahren müssen Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Eine gemeinsame Vertretung beider Ehegatten ist nicht möglich. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es allerdings auch ausreichend, wenn nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist und der andere Ehegatte keine eigenen Anträge stellt, sondern der Scheidung lediglich zustimmt.

Auch zur Frage, ob es sinnvoll ist, einen Ehevertrag zu schließen, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Hierdurch können bereits im Vorfeld spätere Streitigkeiten im Falle einer Trennung bzw. Scheidung vermieden werden. Ein Ehevertrag kann jederzeit geschlossen werden, sowohl bereits vor der Eheschließung als auch während der laufenden Ehe.

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KAUFRECHT

Tagtäglich werden Kaufverträge geschlossen, sei es privat, geschäftlich, im Kaufhaus, am Telefon oder auch im Internet. Immer wieder treten hierbei Probleme und Rechtsfragen auf. Dies beginnt bereits bei der Frage, ob und wann überhaupt ein wirksamer Kaufvertrag vorliegt. So können Kaufverträge in der Regel bereits mündlich verbindlich geschlossen werden. Bei Grundstücken bzw. Immobilien ist hingegen eine notarielle Beurkundung erforderlich. Weitere häufige Fragen sind: Kann ich mich vom Kaufvertrag lösen und die Kaufsache wieder zurückgeben? Unter welchen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit eines Widerrufs? Ist die Kaufsache beschädigt, so stellt sich die Frage nach Gewährleistungsansprüchen. Zur Prüfung und Durchsetzung Ihrer Rechte sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Für sämtliche Fragen rund um das Kaufrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Walther als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

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Mediation

Rechtsanwalt Michael Walther ist ausgebildeter Mediator. Er begleitet die Parteien auf ihrem Weg durch die Mediation hin zu einer Konfliktlösung. Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur Beilegung eines Konflikts. Der Mediator begleitet dabei die Konfliktparteien auf dem Weg gemeinsam ihre eigene Lösung des Konflikts zu finden. Die Mediation basiert dabei darauf, dass die Teilnahme an der Mediation jederzeit freiwillig ist. Jede Partei erhält den Raum, ihre Sicht der Dinge und ihre Beweggründe zu schildern. Gemeinsam werden dann Lösungsansätze entwickelt, um bestenfalls den Konflikt zu beseitigen.

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Mietrecht

Wir beraten sowohl Vermieter als auch Mieter. Insbesondere bei Kündigungen sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Dies betrifft sowohl Vermieter als auch Mieter. Sofern Sie als Mieter eine Kündigung erhalten, sollten Sie zunächst deren Wirksamkeit prüfen lassen. Wir unterstützen Sie auch bei der Durchsetzung Ihrer weiteren Rechte (z.B. Widerspruch, Räumungsschutz etc.). Sofern Sie als Vermieter kündigen wollen, sind gesetzliche Vorgaben zu beachten, sowohl formal als auch inhaltlich. Für Vermieter ist eine Kündigung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Auch insoweit stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung. Zur Durchsetzung bedarf es im Streitfall eines gerichtlichen Räumungsverfahrens. Hierbei können wir Sie deutschlandweit vertreten. Ebenso können Sie sich bei Mieterhöhungen an uns wenden. Gerade angesichts der zahlreichen rechtlichen Vorgaben bei Mieterhöhungen empfiehlt sich insoweit anwaltliche Hilfe, sowohl für Mieter als auch Vermieter. Auch bei der Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen sind wir Ihnen gerne behilflich.
Rechtsanwalt Hemmer ist seit über 20 Jahren im Mietrecht tätig und steht Ihnen sowohl beratend als auch für die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

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PATIENTENVERFÜGUNG

Rechtsanwalt Kohlmorgen berät Sie und entwirft individuell auf Sie abgestimmte Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Für Fälle einer schwerwiegenden Erkrankung - auch z.B. durch Unfall - ist es für die behandelnden Ärzte notwendig, den Willen des Patienten zu erkennen. Hier helfen die Patientenverfügung sowie die Vorsorgevollmacht. Beide Schriftstücke sollten nicht nur von älteren Menschen verfasst werden, sondern von jeder verantwortlich handelnden Person.

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REISERECHT

Urlaubszeit sollte Erholungszeit sein. Umso ärgerlicher, wenn hierbei Probleme auftreten. Immer wieder kommt es zu Flugverspätungen oder es werden Flüge ganz gestrichen. Ab einer Verspätung von drei Stunden können Ihnen 250 € bis 600 € zustehen, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Wir helfen Ihnen bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft. Für Reiseverträge gibt es eigene gesetzliche Regelungen. Um einen Reisvertrag handelt es sich, wenn mindestens zwei Reiseleistungen (z.B. Transport und Unterkunft) vereinbart sind, somit bei einer Pauschalreise. Zu beachten ist allerdings, dass die Mängel bereits vor Ort angezeigt werden müssen! Für die Buchung einzelner Reiseleistungen gelten diese Regelungen nicht. Werden die vereinbarten Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, stehen Ihnen aber auch diverse Mängelrechte zu. Für sämtliche Fragen rund um das Reiserecht steht Ihnen Rechtsanwalt Hemmer als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

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VERKEHRSRECHT

Wenn Sie mit Ihrem PKW einen Unfall hatten und Ihre Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners durchsetzen müssen, benötigen Sie anwaltliche Hilfe. Verlassen Sie sich nicht auf Regulierungsangebote der gegnerischen Versicherung. Hier besteht die Gefahr, dass einige Ihrer Ansprüche unter den Tisch fallen. Gleiches gilt natürlich, wenn Sie im Straßenverkehr aber auch auf öffentlichem und privatem Gelände als Fahrradfahrer, Fußgänger usw. einen Unfall erleiden. Ein weiteres Tätigkeitsgebiet ist das Verkehrsstrafrecht. Ob Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ... schnell ist etwas passiert und Sie benötigen einen versierten Verteidiger. Aber auch bei weniger gravierenden Verstößen (Geschwindigkeitsübertretungen, Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands usw.) hilft Ihnen der Verkehrsrechtsanwalt in Ordnungswidrigkeitenverfahren beim Bußgeldrichter. Das Verkehrszivilrecht befasst sich mit allen Problemen rund um den Autokauf, egal ob Neufahrzeug oder Gebrauchtwagen. Auch rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Leasing- und Mietverträgen für alle Arten von Kraftfahrzeugen gehören zu diesem Rechtsgebiet. Ihre kompetenter Ansprechpartner für all diese Fragen ist Rechtsanwalt Hemmer.

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VERTRAGSGESTALTUNG

Rechtsanwalt Kohlmorgen, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Rechtsanwalt Walther, Fachanwalt für Arbeitsrecht entwickeln und überprüfen für Sie Arbeitsverträge und Dienstverträge. Sie beraten ihre Mandanten rechtssicher zur Problematik der „Scheinselbständigkeit" und die sich daraus ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Folgen. Rechtsanwalt Hemmer entwirft und überprüft für Sie die in seine Rechtsgebiete fallenden Verträge, insbesondere Eheverträge, Mietverträge, Erbverträge bzw. Testamente etc.

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Werkvertragsrecht

Die Reparatur eines Autos, die Herstellung einer Schrankwand, der Bau eines Hauses mit Pool und die Erstellung eines Gutachtens – allen ist gemein, dass sie Werkverträge sind und damit stets ein konkreter Erfolg geschuldet ist. Klassische Problemstellungen im Werkvertragsrecht sind Abnahme, Mängel, Schadensersatz, Nacherfüllung, Rücktritt, Vergütung usw. Rechtsanwalt Michael Walther findet mit Ihnen die jeweils passende Lösung.

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URHEBER- UND MEDIENRECHT

Jeder hat Anspruch auf Schutz der ideellen und vermögenswerten Interessen, die sich aus seiner wissenschaftlichen, literarischen oder künstlerischen Urheberschaft ergeben. Rechtsanwalt Knop berät zum Urheberrecht Verlage, neue Medien, Fotografen, Journalisten und Agenturen. Er führt Urheberrechtsverletzungsverfahren bundesweit. Zudem berät er im Domainrecht und führt entsprechende gerichtliche Verfahren. Außerdem klärt er das ob und das wie der Schutzfähigkeit von Werken.

Innerhalb des Medienrechts stellt das Presse– und Äußerungsrecht einen wesentlichen Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Knop dar. Er vertritt seit über 25 Jahren gerichtlich und außergerichtlich Verlage, Fernsehsender, Journalisten, Künstler und Politiker bundesweit. Er erzielte hierbei mehrere Grundsatzentscheidungen vor dem Bundesverfassungsgericht sowie der Hanseatischen Gerichtsbarkeit. Im Äußerungsrecht stehen im Mittelpunkt strafbewehrte Unterlassungserklärungen, Ansprüche auf Richtigstellung und Widerruf sowie Geldentschädigungsansprüche.

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E-COMMERCE-RECHT UND DATENSCHUTZRECHT

Der Einsatz der neuen Technologien hat viele Probleme zur Folge, die in der Regel nicht durch die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen umfassend und zufriedenstellend geklärt werden können. Rechtsanwalt Knop unterstützt in allen Bereichen der Informationstechnologie. Er begleitet insbesondere seine Mandanten beim rechtssicheren Aufbau von Internetpräsenzen und Online-Shops und berät bei allen Fragen des E-Commerce unter Beachtung der vielfältigen gesetzlichen Vorschriften, z.B. zum Fernabsatzhandel, Datenschutz, Jugendschutz usw.. Er führt Website-Checks durch, vertritt bei Domainstreitigkeiten sowie zur Internet- und E-Mail- Nutzung am Arbeitsplatz. Er erstellt Verträge für Internetplattformen, verfasst Nutzungsbedingungen und gestaltet Verträge bei Hosting und Providing. Außerdem berät er bei Werbemaßnahmen im Internet.

Seit dem 25.05.2018 ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) direkt anwendbar. Sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen bringt sie viele Änderungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage mit sich. Unternehmen müssen aufgrund der DSGVO viele Neuerungen im Vergleich zum bisherigen Bundesdatenschutzgesetz umsetzen. Hohe Bußgelder drohen, wenn die Umsetzung unterlassen wird oder fehlerhaft erfolgt. Rechtsanwalt Knop betreut Unternehmen und auch Privatpersonen zu sämtlichen Fragen des Datenschutzes, insbesondere zu Datenschutzerklärungen. Er berät und vertritt seine Mandanten bei Beanstandungen und Maßnahmen der Datenaufsichtsbehörden.
Rechtsanwalt Knop berät vor allem auch zu den Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten, etwa zum Arbeitsrecht. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Beschäftigten nimmt in der Praxis einen sehr großen Raum ein. Dies beginnt mit dem Bewerbungsprozess und endet mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. So berät Rechtsanwalt Knop typischerweise etwa bei der Durchführung von unternehmensinternen Ermittlungen, Videoüberwachungen oder auch der Einführung von IT-Systemen.

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WETTBEWERBSRECHT UND MARKENRECHT

Das Wettbewerbsrecht umfasst sowohl das Recht der Werbung als auch das Recht der Wettbewerbsbeschränkungen in Form vertraglicher Abmachungen und marktbeherrschender Unternehmen und sonstigem wettbewerbsbeschränkendem Verhalten. Rechtsanwalt Knop zeigt nicht nur rechtliche Risiken von Werbe- und Marketingstrategien auf, sondern entwickelt auch alternative Konzepte für die Mandanten. Er berät bei der Entwicklung von Werbe- und Marketingstrategien und prüft geplante Promotions- und Werbeaussagen, auch für Werbeagenturen. Er verteidigt Werbe- und Marketingmaßnahmen gegen rechtliche Beanstandung von dritter Seite, insbesondere von Konkurrenten und Abmahnvereinen und prüft Abmahnungen sowie Werbung des Angreifers auf Möglichkeit zum Gegenangriff. Rechtsanwalt Knop ist für seine Mandanten bundesweit gerichtlich tätig.

Rechtsanwalt Knop und Rechtsanwalt Hemmer beraten bei der Markenkreation und Auswahl über die vollständige Betreuung der Anmeldeverfahren bis hin zu Kollisionsüberwachung unter Berücksichtigung des aktuellen Wettbewerbsrechts. Außerdem beraten sie bei der Vertragsgestaltung, insbesondere beim Aushandeln und Formulieren typischer Vereinbarungen wie Lizenz, Merchandising, Abgrenzungs- und Koexistenzvereinbarungen. Sie führen kurzfristige Markenrecherchen sowohl im Bereich von Unternehmensbezeichnungen als auch Titelschutzrecherchen und Marken, sowohl für Deutschland als auch international, durch. Sie melden Ihre Marke an beim Deutschen Patent- und Markenamt und bei den ausländischen Markenbehörden (EUIPO und WIPO). Sie unterstützen ihre Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Marke bzw. bei der Verteidigung ihrer Markenrechte vor Gericht.

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